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VB.NET - Ein- und UmsteigerRe: Software-Planung im Vorfeld | | ![](../images/trans.gif) | Autor: killroy | Datum: 03.05.14 01:05 |
| Hey, zum Thema "hinken und Vergleich": zu Datenschutzfragen kann meistens (nicht immer!) ein [u]Kompromiss gefunden werden, der beiden Seiten gerecht wird. Die körperliche Unversehrtheit ist NICHT gegen Geld aufrechenbar!!! Es gilt der absolute Schutz für den Arbeitehmer.
Deine Beispiele: wenn davon was öffentlich wird oder dem nächsten potentiellen Arbeitgeber weitergegeben wird und es rauskommt (meistens kommt es auch raus), dann darf sich der abgewiesene Bewerber richtig freuen. Der Informant darf dann das volle entgangene Entgelt bezahlen und die Aufsichtbehörde winkt zusätzlich noch mit einem Bußgeld.
Übrigens, Arbeitsgerichtsverfahren sind ohnehin öffentlich, da darf sich jeder beisetzen - anders als vorm Sozialgericht.
"Psychische Daten" sind Gesundheitsdaten und die unterliegen einem noch stärkeren Schutz als "normale" personenbezogenen Daten. Nicht einmal der Arbeitsmediziner darf dem Arbeitgeber konkrete psychische Defizite mitteilen, und glaub mir, ich kenne keinen der sich nicht dran hält, der riskiert nämlich seine Zulassung bis Approbation weil er gegen die ärztliche Schweigepflicht verstößt. Das Einzige was er sagen darf und auch muss (Schutz des Arbeitnehmers!) ist, dass zur Ausübung der Tätigkeit diese oder jene Auflagen beachtet werden müssen.
Ich vermute auch mal...dass Du noch keine Betriebsvereinbarung genau durchgelesen hast - oder solche die von CDA-nahen Betriebsräten verfasst wurden - letztere, da hättest Du sicherlich recht.
Wenn dem so wäre, dann würde sogar der deutsche Arbeitnehmer unplanmäßig auf die Barrikaden gehen.
Ist Dir eigentlich bewusst, welchen Einfluss die sog. etablierten Gewerkschaften auf die Zusammensetzung eines Betriebsrates haben? Ich denke eher Nein.
Sinn und Zweck einer BV ist es auch heute noch, den Frieden im Betrieb aufrecht zu erhalten, alles unter dem Motto Leben und Leben lassen.
Wer es nicht glaubt, im Netz gibt es unmengen von abgeschlossenen BVen.
Unsere Mitbestimmung als Grundlage zur BV ist auch einer der Gründe warum in der Bundesrepublik sehr gerne von ausländischen Unternehmen investiert wird, ganz speziell von seriösen - ja, die gibt es tatsächlich. Es gibt einen ganz konkreten Punkt: die Mitbestimmung ermöglicht eine sichere mittel- bis langfristige Planung für Unternehmen die nicht nur auf das schnelle Geld aus sind.
Noch ein Wort zur BV. Da sind i.M. 80% Themen der "zwingenden" Mitbestimmung nach dem BetrVG drin, der Rest ist freiwillige Mitbestimmung, also Entgegenkommen der Arbeitgeber. Bei der zwingenden Mitbestimmung geht überhaupt nix am BR vorbei (klar, so einer existiert), glaubst Du tatsächlich die Betriebsräte lassen sich so über den Tisch ziehen, zumal die noch JEDE BV durch die Gewerkschaft prüfen lassen, ggf. den Gewerkschaftsvertreter mit an den Verhandlungstisch ziehen, wogegen kein Arbeitgeber sich wehren kann. Und der verhandelt sicherlich nicht allein im Sinne der Arbeitgeber. Zu den Mitbestimmugsthemen empfehle ich das BetrVG, Abschnitt Mitbestimmung und hier den §87, Abs.(1), Pkt. 1-13 und Abs.(2)
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