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Nicht so einfach... 
Autor: ModeratorDieter (Moderator)
Datum: 02.08.01 14:10

Hallo SPACESTAR,

zunächst folgendes:
Sobald Du Umsätze durch den Verkauf von Leistung oder Ware (in diesem Fall Software) erzielst, musst Du:

1.)
a) ein Gewerbe anmelden
oder
b) die Einnahmen über eine Person abwickeln lassen, welche ein Gewerbe angemeldet hat

2.)
eine Einkommensteuererklärung abgeben und ggf. Einkommensteuer zahlen

3.)
a) Umsatzsteuer zahlen (16% vom Verkaufspreis)
oder
b) auf der Gemeinde/der Stadt das Gewerbe anmelden mit der Angabe, daß der voraussichtliche Jahresumsatz weniger als 25.000 DM beträgt - dann bist Du USt-befreit, kannst aber natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen (also keine Geschäftsausgaben umsatzsteuerlich absetzen)


Da Du (vielleicht) erst 17 Jahre alt bist, brauchst Du die Unterschrift Deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten, um ein Gewerbe anmelden zu können.


Viele Grüße und viel Erfolg!
Dieter
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 ThemaViews  AutorDatum
Rechnungstellung614Marcus08.05.01 13:08
Re: Rechnungstellung1.182ModeratorDieter08.05.01 13:37
Re: Rechnungstellung355Ralf31.07.01 21:56
Wie sieht das überhaupt aus, mit den Steuern?341SPACESTAR02.08.01 13:56
Nicht so einfach...927ModeratorDieter02.08.01 14:10
Danke375SPACESTAR03.08.01 11:04

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