vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Top-Preis! AP-Access-Tools-CD Volume 1  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

ActiveX-Programmierung
GDI32 ohne Wirkung 
Autor: frieder
Datum: 09.05.07 13:56

Wer weiß weiter?
Ich habe mein mit VB4 - 32 Bit unter XP erstelltes Programm auf einem Vista-Laptop
inbstalliert. Im Programm wird mit "Declare Function SetTextJustification Lib "gdi32" (ByVal hdc As Long, ByVal nBreakExtra As Long, ByVal nBreakCount As Long) As Long" auf dem PC unter XP sowohl auf dem Monitor (PictureBox) als auch auf dem Drucker ein mehrzeiliger Text wie gewünscht im Blocksatz einwandfrei ausgegeben.
Auf meinem Laptop unter Vista Home Basic (32 Bit) hingegen läuft das Programm grundsätzlich auch einwandfrei. Nur der mehrzeilige Text wird in der Picturebox und auf dem Drucker immer nur im Flattersatz oder - nach Abänderung der Variablentypen überhaupt nicht - ausgegeben. Warum?
Wurde bei Vista die Funktion SetTextJustification in der GDI32.DLL vielleicht geändert, und wo kann man das nachlesen? Wie lautet diese Funktion für Vista, falls sie geändert wurde? Welche andere Ursache für das Misslingen des Blocksatzes könnte noch vorliegen?
Frieder
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
GDI32 ohne Wirkung1.630frieder09.05.07 13:56

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel