vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
sevDataGrid - Gönnen Sie Ihrem SQL-Kommando diesen krönenden Abschluß!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

ActiveX-Programmierung
Standardeigenschaftenseiten Picture und Font richtig einbinden 
Autor: Beili
Datum: 21.11.01 09:08

Hallo zusammen,

was mache ich falsch wenn ich bei einem ActiveX-Steuerelement die Standardeigenschaftenseite 'Picture' einbinden möchte. Schaut euch mal folgenden Code an:

Public Property Get BackPicture() As Picture
BackPicture = UserControl.Picture
End Property

Public Property Let BackPicture(ByVal vNewValue As Picture)
UserControl.Picture = vNewValue
End Property

Das Ganze wird dann noch in der PropBag gespeichert. Müßte doch reichen, oder? VB zeigt mir allerdings den Fehler 'Falsche Anzahl an Argumenten oder ungültige Zuweisung zu einer Eigenschaft' an, wenn ich mir ein Bild ausgesucht habe.

Die Eigenschaftenseite 'Font' habe ich überhaupt nicht hinbekommen, wer kann mir da Tips geben oder besser noch wer kennt ein Beispiel?


Danke, Beili
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Standardeigenschaftenseiten Picture und Font richtig einbind...144Beili21.11.01 09:08
Re: Standardeigenschaftenseiten Picture und Font richtig ein...700ModeratorDieter21.11.01 10:00

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel