vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
TOP-Angebot: 17 bzw. 24 Entwickler-Vollversionen zum unschlagbaren Preis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Fortgeschrittene Programmierung
Vb.PictureBox vs. Vb.Image 
Autor: furious
Datum: 04.02.08 16:01

Hallo Forum!

Dieses Thema schleppe ich schon in vielen Programmieraufgaben mit mir herum: Image und PictureBox... das sie unterschiedliche Eigenschaften haben, ist klar..

Ich finde es bei einem Image-Objekt schön, dass es sich z.B. nicht über ein Label-Objekt legt.. schade nur, dass viele Tipps ein. hdc benötigen um zu funktionieren - wie auch das Einlesen eines Bildes über GDI+

Gibt es eine Möglichkeit, wie ich dennoch mit GDI+ ein Bild in ein Image-Objekt bekomme?? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!!
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Vb.PictureBox vs. Vb.Image2.569furious04.02.08 16:01
Re: Vb.PictureBox vs. Vb.Image1.407Zardoz04.02.08 21:04
Re: Vb.PictureBox vs. Vb.Image1.330Zardoz04.02.08 21:06
Re: Vb.PictureBox vs. Vb.Image1.406furious04.02.08 22:24
Re: Vb.PictureBox vs. Vb.Image1.245furious04.02.08 22:30
Re: Vb.PictureBox vs. Vb.Image1.213furious14.02.08 14:16
Re: Vb.PictureBox vs. Vb.Image1.144BAStler14.02.08 15:38
Re: Vb.PictureBox vs. Vb.Image1.214furious15.02.08 00:52

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel