vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Mails senden, abrufen und decodieren - ganz easy ;-)  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Visual-Basic Einsteiger
Re: Formular beim Laden wieder entladen / Laden abbrechen 
Autor: ModeratorDieter (Moderator)
Datum: 17.10.11 21:13

Wenn der Code zum Aufruf der Form2 im Form_Load Event der Form1 steht, lässt sich die Form1 nicht so ohne Weiteres entladen. Form1_Load arbeitet ja nur den Code aus dem Event ab - und danach will es angezeigt werden.

Wie rufst Du denn Form1 auf?
Und von wo aus?

_________________________
Professionelle Entwicklerkomponenten
www.tools4vb.de

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Formular beim Laden wieder entladen / Laden abbrechen2.972Pauli17.10.11 19:13
Re: Formular beim Laden wieder entladen / Laden abbrechen2.388Manfred X17.10.11 20:22
Re: Formular beim Laden wieder entladen / Laden abbrechen2.373Pauli17.10.11 20:41
Re: Formular beim Laden wieder entladen / Laden abbrechen2.433ModeratorDieter17.10.11 21:13
Re: Formular beim Laden wieder entladen / Laden abbrechen2.391Pauli17.10.11 21:26
Re: Formular beim Laden wieder entladen / Laden abbrechen2.407ModeratorDieter18.10.11 06:51
Re: Formular beim Laden wieder entladen / Laden abbrechen2.414Franki18.10.11 05:20

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel