vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Blitzschnelles Erstellen von grafischen Diagrammen!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

ASP.NET, WebServices u. Remoting
Re: Anzuzeigenden Datensatz im DetailsView per Code festlegen 
Autor: Drapondur
Datum: 17.04.10 23:43

Hi,

wenn sowohl das Gridview als auch das DetailsView an die gleiche Datenquelle gebunden sind, dann kannst Du aus GridView.PageIndex, GridView.PageSize und GridView.SelectedIndex den PageIndex für das Detailsview ausrechnen.

Ciao
D.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Anzuzeigenden Datensatz im DetailsView per Code festlegen2.673Andi W17.04.10 17:10
Re: Anzuzeigenden Datensatz im DetailsView per Code festlege...1.546Drapondur17.04.10 23:43
Re: Anzuzeigenden Datensatz im DetailsView per Code festlege...1.568Andi W20.04.10 06:39
Re: Anzuzeigenden Datensatz im DetailsView per Code festlege...1.517Drapondur20.04.10 14:35
Re: Anzuzeigenden Datensatz im DetailsView per Code festlege...1.482Andi W20.04.10 14:54
Re: Anzuzeigenden Datensatz im DetailsView per Code festlege...1.502Drapondur20.04.10 14:59
Re: Anzuzeigenden Datensatz im DetailsView per Code festlege...1.463Andi W20.04.10 15:01
Re: Anzuzeigenden Datensatz im DetailsView per Code festlege...1.494Drapondur20.04.10 17:58

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel