vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Schützen Sie Ihre Software vor Software-Piraterie - mit sevLock 1.0 DLL!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: Fehler protokollieren 
Autor: keco
Datum: 18.08.12 20:29

Das gehört dann nicht nur zur Fehlerprotokollierung, sondern auch zur Ausnahmebehandlung. Exceptions bieten eine Data-Eigenschaft. Diese kannst du beispielsweise mit zusätzlichen Daten füttern, wenn du in einer Methode eine Ausnahme abfängst und dann weiterleitest. In der letzten Ebene kannst du dann diese Ausnahme erneut abfangen und dann mit der ToString-Methode und den Daten aus der Data-Eigenschaft protokollieren. Natürlich nur sinnvoll, wenn dir der StackTrace der Ausnahme nicht ausreicht. So könntest du beispielsweise die aktuellen Werte von Variablen innerhalb der Methode eintragen, wenn diese außerhalb des Try-Catch-Anweisung deklariert wurden.

Das hört sich zwar sehr einfach an, kann aber auch zu noch größeren Problemen führen, wenn man nicht weiß, was man tut und vorallem wie man es tut. Man sollte sich dabei zuvor belesen, vorallem der MSDN-Artikel dazu ist interessant.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Fehler protokollieren1.360sv0001018.08.12 09:05
Re: Fehler protokollieren911effeff18.08.12 18:37
Re: Fehler protokollieren923sv0001018.08.12 19:12
Re: Fehler protokollieren920keco18.08.12 20:29

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel