vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Mails senden, abrufen und decodieren - ganz easy ;-)  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
AllowDrop Property Statusbar 
Autor: Cloud926
Datum: 14.02.12 15:52

Hallo zusammen,

kurz zusammengefasst: meine UltraStatusbar sollte doch mit der Einstellung "AllowDrop" eigentlich in der Lage sein Items die ich darüber ziehe aufnehmen zu können.... genau das is der Punkt: Es geht nicht!

Es erscheint immer das Symbol das es nicht Dropbar ist.

Bitte um Hilfe

Mfg
Cloud

PS: Ich weiß das es für die Ultrastatusbar von Infragistics ein eigenes Forum gibt aber ihr seid in der Regel schneller und effizienter was das Beantworten von Fragen betrifft.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
AllowDrop Property Statusbar1.257Cloud92614.02.12 15:52
Re: AllowDrop Property Statusbar844ModeratorDaveS14.02.12 21:07
Re: AllowDrop Property Statusbar790Cloud92615.02.12 09:31
Re: AllowDrop Property Statusbar799ModeratorDaveS15.02.12 11:57
Re: AllowDrop Property Statusbar809Cloud92615.02.12 13:42
Re: AllowDrop Property Statusbar895ModeratorDaveS15.02.12 13:54
Re: AllowDrop Property Statusbar789Cloud92615.02.12 14:06
Re: AllowDrop Property Statusbar818ModeratorDaveS15.02.12 15:02

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel