vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Blitzschnelles Erstellen von grafischen Diagrammen!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2024
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Skript im Hintergrund laufen lassen 
Autor: swirfel
Datum: 30.12.11 11:13

Hallo,
ich rufe ein Powershellskript auf und warte bis es durchgelaufen ist. Leider spielt sich die Geschichte im Vordergrund ab. Gibt es eine Möglichkeit das Skript in den Hintergrund zu verdrängen?
Hier der Aufruf:

 
Dim p As Process = Process.Start( _
  "C:\WINDOWS\system32\WindowsPowerShell\v1.0\powershell.exe", "c:\skript.ps1")
p.WaitForExit()
Gruß
swirfel
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Skript im Hintergrund laufen lassen1.202swirfel30.12.11 11:13
Re: Skript im Hintergrund laufen lassen833Alex bei der Ar...30.12.11 11:35
Re: Skript im Hintergrund laufen lassen806swirfel30.12.11 13:46
Re: Skript im Hintergrund laufen lassen816ModeratorDaveS30.12.11 14:28
Re: Skript im Hintergrund laufen lassen851swirfel09.01.12 10:12
Re: Skript im Hintergrund laufen lassen817Florian B.09.01.12 10:23
Re: Skript im Hintergrund laufen lassen807swirfel09.01.12 10:58
Re: Skript im Hintergrund laufen lassen814Florian B.09.01.12 11:09
Re: Skript im Hintergrund laufen lassen752swirfel09.01.12 11:33

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2024 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel