vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Schützen Sie Ihre Software vor Software-Piraterie - mit sevLock 1.0 DLL!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: Externes Textfeld ansprechen und füllen 
Autor: Manfred X
Datum: 05.03.10 15:50

Hallo!

Um Tasten an eine externe Anwendung zuschicken:
Such mal im Forum nach "Sendkeys" (Senden von Tastencodes) und
"Processlist" (Liste der aktuell laufenden Prozesse erstellen).
(Zeitraum länger als 30 Tage)

Das Passwort solltest Du keinesfalls im Klartext als
String ablegen, sondern eine der in Net vorhandenen Verschlüsselungs-
möglichkeiten verwenden (Forumsuche: Passwort)

(Falls das funktioniert kann jeder - trotz Verschlüsselung -
der Dein Programm startet das Archiv auch ohne Kenntnis des
Passworts öffnen.)

MfG
Manfred

Beitrag wurde zuletzt am 05.03.10 um 16:08:34 editiert.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Externes Textfeld ansprechen und füllen2.704Dangermike05.03.10 14:08
Re: Externes Textfeld ansprechen und füllen1.790Manfred X05.03.10 15:28
Re: Externes Textfeld ansprechen und füllen1.872Dangermike05.03.10 15:41
Re: Externes Textfeld ansprechen und füllen1.963Manfred X05.03.10 15:50
Re: Externes Textfeld ansprechen und füllen1.751Dangermike08.03.10 09:45

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel