vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Zippen wie die Profis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
*.exe.config mit ins Setup aufnehmen? 
Autor: Thuser
Datum: 18.10.08 23:30

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem - also erst seit gerade. Bisher habe ich nicht die Datei *.exe.config mit in das Setup aufgenommen, da ich der Meinung war, das Windows die Konfigurationsdatei mit den Anwendungseinstellungen jeweils auf den Zielrechnern selbst erstellt.

Allerdings habe ich gerade ein neues Setup erstellt und es natürlich getestet. Auf Vista (Update durchgeführt) kein Problem aber auf XP (Neuinstallation der Anwendung durchgeführt) kam auf einmal die Fehlermeldung:

"Das Konfigurationssystem konnte nicht initialisiert werden"

Danach habe ich einfach mal die *.exe.config vom Vista-Entwicklungsrechner aus dem Release-Ordner genommen und in das XP-Verzeichnis der Anwendung kopiert - und siehe da, der Fehler war weg.

Muss/Soll ich also die *.exe.config mit in das Setup aufnehmen????

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Viele Grüße

Thuser
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
*.exe.config mit ins Setup aufnehmen?1.508Thuser18.10.08 23:30
Re: *.exe.config mit ins Setup aufnehmen?715Thuser19.10.08 19:26

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel