vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Top-Preis! AP-Access-Tools-CD Volume 1  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Fragen & Antworten rund um sev-Komponenten
Re: Zwei SEV-Komponenten nicht registriert 
Autor: BoLy
Datum: 11.07.13 12:54

Es ist ja so das es nicht mehr in der Entwicklungsumgebung funktioniert.
Kann es aber auch mal vorkommen das die Anwendung am Anwenderrechner durch einen Windows-Update nicht mehr funktioniert?

Was kann das den für Gründe haben? Ändert ein Windows Update die Registry?

Das ist doch ein allgemeines Problem von VB6 Anwendungen, oder? Denn bei einer Installation müssen ActiveX-Komponenten und DLLs registriert werden. Wenn ein Windows Update irgendwas in der Registry ändert dann kann die eine oder andere Anwendung nicht mehr funktionieren, ist doch richtig?

Danke!
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Zwei SEV-Komponenten nicht registriert1.535wa-oberhausen02.04.13 22:04
Problem gelöst1.092wa-oberhausen03.04.13 16:35
Re: Zwei SEV-Komponenten nicht registriert940PAP08.04.13 14:00
Re: Zwei SEV-Komponenten nicht registriert960srigo15.05.13 01:29
Re: Zwei SEV-Komponenten nicht registriert796BoLy11.07.13 11:35
Re: Zwei SEV-Komponenten nicht registriert805PAP11.07.13 11:49
Re: Zwei SEV-Komponenten nicht registriert1.052BoLy11.07.13 12:54

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel