vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Erstellen von dynamischen Kontextmen?s - wann immer Sie sie brauchen!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
Re: String öffentlich machen ????? 
Autor: ModeratorDaveS (Moderator)
Datum: 25.02.09 11:53

Prinzipiell kann man ein Shared Segment in einer gemeinsamen Dll haben. Das lässt sich nur über Umwege in .Net realisieren, ist kaum eine sehr sichere Angelegenheit und auch nur am lokalen Rechner möglich und ausserdem eher als sinnvolle technische Lösung der Windows 3.1 oder gar DOS Welt zuzuordnen. Vielleicht sagst du uns genauer was du damit erreichen willst weil es eventuell ganz andere Lösungen gibt.

________
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Haftung für Vorschläge, Tipps oder sonstige Hilfe, falls es schiefgeht, nur Zeit verschwendet oder man sonst nicht zufrieden ist

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
String öffentlich machen ?????1.045Sfire25.02.09 09:39
Re: String öffentlich machen ?????656ModeratorRalf Ehlert25.02.09 11:06
Re: String öffentlich machen ?????629ModeratorDaveS25.02.09 11:53
Re: String öffentlich machen ?????634Sfire25.02.09 12:02
Re: String öffentlich machen ?????645ModeratorDaveS25.02.09 13:22
Re: String öffentlich machen ?????664Snof25.02.09 12:44

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel