vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Top-Preis! AP-Access-Tools-CD Volume 1  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
FxCop Custom Rule zur Prüfung der Xml-Kommentare 
Autor: Jumula
Datum: 29.07.08 11:43

Hallo,
habe eine eigene Rule erstellt, die überprüft, ob die Xmlkommentare gesetzt sind..bzw. ich habe im Internet (http://www.binarycoder.net/fxcop/html/doccomments.html) ein Beispiel dazu in CSharp gefunden und es in VB umgesetzt. Das klappt auch ganz gut, aber leider habe ich ein Problem..es wird nur überprüft, ob die Methoden und Konstruktor Kommentare haben und nicht die Klassen selbst. Habe versucht mir den Code genauer anzusehen, bin aber leider nicht weit gekommen, weil ich nicht ganz verstehe, was alles passiert. Kann mir da jemand helfen? Sieht jemand zufällig die Stelle, wo ich meinen Code erweitern kann, damit er auch Klassen überprüft.
Also es gibt eine Klasse DocComment und eine Klasse CheckForPublicXmlComments. So wie ich das sehe, gibt mir die Klasse DocComment schon nur die Ids der Methoden und nicht die der Klasse mit...d.h. die Änderung müsste wohl in der Klasse DocComment passieren.

Schonmal im voraus vielen Dank!

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
FxCop Custom Rule zur Prüfung der Xml-Kommentare1.084Jumula29.07.08 11:43

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel